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Die Europäische Union schreibt ihre Mehrwertsteuerregeln für das digitale Zeitalter neu. Das Paket « VAT in the Digital Age » (ViDA), am 11. März 2025 verabschiedet, macht die strukturierte E-Rechnung für grenzüberschreitende B2B-Geschäfte innerhalb der EU ab dem 1. Juli 2030 zur Pflicht. Die Schweiz ist nicht in der EU — aber wenn Sie EU-Kunden fakturieren, wird ViDA über diese Kunden auch zu Ihnen gelangen.
Das betrifft vor allem Schweizer KMU und Selbstständige, die Waren oder Dienstleistungen in die EU exportieren. Über Nacht ändert sich nichts, und die Schweiz behält ihre eigenen Regeln (siehe unseren Praxisleitfaden zur Schweizer Mehrwertsteuer). Aber der Zeitplan steht, und einige Ihrer EU-Kunden werden konforme Rechnungen weit vor 2030 verlangen.
ViDA kurz erklärt
ViDA ist die grösste Reform der europäischen Mehrwertsteuer seit einer Generation. Rechtlich ist es die Richtlinie (EU) 2025/516, die die Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG ändert; sie ist am 14. April 2025 in Kraft getreten und wird stufenweise bis 2035 eingeführt. Sie stützt sich auf drei Säulen:
- E-Rechnung und digitale Meldung: Grenzüberschreitende innergemeinschaftliche B2B-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt und der Steuerverwaltung nahezu in Echtzeit gemeldet werden.
- Plattformwirtschaft: Plattformen für Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung werden mehrwertsteuerpflichtig für die von ihnen vermittelten Leistungen.
- Einheitliche MwSt-Registrierung: Eine einzige MwSt-Nummer über den erweiterten OSS-Schalter genügt, um die Mehrwertsteuer in mehreren EU-Ländern abzuwickeln, statt sich in jedem einzeln zu registrieren.
Der Zeitplan: die Daten, die zählen
Die wichtigsten ViDA-Etappen (2025-2035)
| Datum | Was sich ändert | Wer betroffen ist |
|---|---|---|
| 14. April 2025 | Inkrafttreten. Mitgliedstaaten dürfen die E-Rechnung auf ihrem Gebiet ohne vorherige EU-Genehmigung vorschreiben. | Mitgliedstaaten, lokale Lieferanten |
| 1. Juli 2028 | Erweiterter einheitlicher MwSt-Schalter; obligatorische Steuerschuldumkehr für nicht ansässige Lieferanten; Plattformregeln. | Nicht ansässige Exporteure (auch Schweizer), Plattformen |
| 1. Juli 2030 | Strukturierte E-Rechnung obligatorisch und digitale Echtzeit-Meldung für grenzüberschreitendes innergemeinschaftliches B2B; Ende der zusammenfassenden Meldungen. | Alle in der EU mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen |
| 1. Januar 2035 | Bestehende nationale Systeme (Italien usw.) müssen sich an den harmonisierten EU-Standard anpassen. | Mitgliedstaaten mit Altsystemen |
Schweiz ausserhalb der EU: Sind Sie betroffen?
Erste gute Nachricht: ViDA ist europäisches Recht, es gilt nicht direkt in der Schweiz und nicht für Ihre Schweizer Mehrwertsteuer. Sie müssen Ihre Schweizer Fakturierung wegen ViDA nicht umstellen. Bleibt die Frage, ob Sie direkt oder nur indirekt betroffen sind.
Direkt betroffen
Sie fallen in den Anwendungsbereich von ViDA, wenn Sie mehrwertsteuerlich einen Fuss in der EU haben:
- Sie sind in einem Mitgliedstaat mehrwertsteuerlich registriert (Fiskalvertreter, Niederlassung, Lager, E-Commerce über OSS/IOSS): Dann gelten für Sie die ViDA-Regeln dieses Staates.
- Ab dem 1. Juli 2028 wird, auch ohne lokale MwSt-Nummer, die Steuerschuldumkehr obligatorisch, wenn Sie B2B an steuerpflichtige EU-Kunden liefern — und Sie müssen diese Geschäfte melden.
- Sie betreiben eine Plattform für Kurzzeitvermietung oder Personenbeförderung in der EU.
Indirekt betroffen (der häufigste Fall)
Das häufigste Szenario für ein Schweizer KMU: Sie haben keine Registrierung in der EU, aber Ihre EU-Kunden unterliegen ViDA und den nationalen Pflichten. Um ihre eigene automatisierte Buchhaltung abzuschliessen, werden sie zunehmend eine strukturierte Rechnung statt eines PDF verlangen. Rechtlich sind Sie dazu nicht verpflichtet; geschäftlich ist ein wichtiger Kunde, der Ihre PDF ablehnt, Grund genug, sich anzupassen.
Die E-Rechnung ist kein PDF
Oft missverstanden: Unter ViDA ist ein PDF (auch ein schön gestaltetes) keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung ist eine strukturierte Datendatei nach dem europäischen Standard EN 16931, die eine Software automatisch lesen und verarbeiten kann. Hybridformate wie Factur-X oder ZUGFeRD — ein PDF mit eingebettetem XML — bleiben gerade deshalb gültig, weil sie diesen strukturierten Teil enthalten.
Die Übermittlung läuft oft über das Peppol-Netzwerk, dem die Schweiz vollwertiges Mitglied ist: Die technische Infrastruktur besteht also auf Schweizer Seite bereits. Neu ab 2030 ist auch die 10-Tage-Regel: Die Rechnung muss innerhalb von zehn Tagen nach dem Geschäft ausgestellt werden, mit nahezu gleichzeitiger Meldung an den Fiskus.
Wie Sie sich jetzt vorbereiten
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Wie auch immer sich die Formate entwickeln, eines bleibt: ViDA beruht auf sauberen, strukturierten Rechnungsdaten — Kundenidentität, MwSt-Nummer, Beträge, Sätze. Bill Alps hilft Ihnen schon hier: Stellen Sie klare, konforme Rechnungen aus, erfassen Sie die MwSt-Nummer und die UID Ihrer Kunden (jetzt in der Vorschau und im PDF angezeigt) und behalten Sie eine strukturierte Historie Ihrer Verkäufe — genau der Rohstoff, den Sie brauchen, um sich an die europäischen Anforderungen anzupassen, ohne bei null anzufangen.
- ViDA macht die strukturierte E-Rechnung in der EU für grenzüberschreitendes B2B ab dem 1. Juli 2030 zur Pflicht.
- Die Schweiz ist nicht an ViDA gebunden, aber Ihre EU-Kunden sind es.
- Sie sind direkt betroffen, wenn Sie in der EU mehrwertsteuerlich registriert sind — und ab 2028 über die obligatorische Steuerschuldumkehr.
- Ein PDF ist keine E-Rechnung: nötig ist ein strukturiertes Format nach dem Standard EN 16931.
- Der kommerzielle Druck kommt vor 2030: Belgien, Frankreich, Deutschland und Italien schreiben die E-Rechnung bereits vor.
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